Förderprogramme
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KFW)
Das Passivhaus ist über das KfW-Programm Energieeffizient Bauen bundesweit förderfähig. Es können langfristige, zinsgünstige Darlehen mit Festzinssätzen und tilgungsfreien Anlaufjahren beantragt werden. Die Kredithöhe beträgt bis zu 100% der Investitionssumme, jedoch maximal 120.000 Euro je Wohneinheit. Der Zinssatz liegt unter der marktüblichen Verzinsung. Zusätzlich wird nach der Fertigstellung des Gebäudes ein Tilgungszuschuss von 20-25% der Kreditsumme gezahlt. Ein Antrag kann über jedes Kreditinstitut gestellt werden.
Die erforderlichen Berechnungen und Nachweise für Ihr Passivhaus kann ich für Sie erstellen.
Bundesländer
Einige Bundesländer unterstützen ebenfalls den Bau von Passivhäusern. Zum Beispiel fördert das Land Schleswig-Holstein den Bau von Passivhäusern im Zusammenhang mit einem KFW-Darlehen. Bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein erfahren sie Näheres. Wenn sie nicht in Schleswig-Holstein bauen wollen, informieren sie sich über die Wohnungsbauförderung in ihrem Bundesland.
Sonstige Förderung
Einige Banken die sich die Förderung ökologisch sinnvoller Projekte zum Ziel gesetzt haben, bieten verbilligte Kreditkonditionen für energiesparende Bauvorhaben an. Hierzu zählt zum Beispiel die Umweltbank. Für einzelne Bauteile und technische Anlagen können zusätzliche Fördergelder beantragt werden. Zum Beispiel gibt es für thermische Solarkollektoranlagen und für Pelletöfen Zuschüsse. Weitere Möglichkeiten können eventuelle Förderprogramme von Städten und Landkreisen, sowie von regionalen Stromversorgern bieten. Teilweise dürfen nicht mehrere Förderungen für den gleichen Zweck in Anspruch genommen werden. Um die günstigste Kombination zu finden, sollten sie sich beraten lassen.