Wenn der Neubau eines Gebäudes geplant ist oder an einem bestehenden Gebäude Sanierungs- oder Modernisierungsarbeiten anstehen, sollte man sich Gedanken über mögliche Energiesparmaßnahmen machen. Denn die Kosten für den Energieverbrauch werden in Zukunft weiter steigen. Um ein Gebäude für die nächsten 20-40 Jahre - bis zur nächsten Sanierung - wirtschaftlich betreiben zu können, ist es sinnvoll hohe Anforderungen an den Wärmeschutz zu erfüllen. Das zahlt sich auch heute schon aus, denn für einen erhöhten Wärmeschutz und energiesparende Heizungstechnik gibt es die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) als Kredit mit Tilgungszuschuss und vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) als direkten Zuschuss.
Werden einzelne Bauteile eines Wohnhauses saniert (z.B. nur das Dach, die Fenster oder die Heizungsanlage) können Investitonskosten bis zu 60.000,-€ je Wohneinheit und Kalenderjahr gefördert werden.
Wird ein Wohnhaus im Ganzen energetisch saniert und damit die Anforderungen der KfW an ein Effizienzhaus eingehalten, können Investitonskosten bis zu 150.000,-€ je Wohneinheit gefördert werden.
Für einen Neubau oder Erstkauf eines klimafreundlichen Wohnhauses können Investitonskosten bis zu 150.000,-€ je Wohneinheit mit einem zinsgünstigen Kredit gefördert werden.
Vor Beginn einer Sanierungsmaßnahme sollte eine Energieberatung für Wohngebäude (EBW) mit Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) erfolgen.