Energieeffizienz-Experte

Wenn der Neubau eines Gebäudes geplant ist oder an einem bestehenden Gebäude Sanierungs- oder Modernisierungsarbeiten anstehen, sollte man sich Gedanken über mögliche Energiesparmaßnahmen machen. Denn die Kosten für den Energieverbrauch werden in Zukunft weiter steigen. Um ein Gebäude für die nächsten 20-40 Jahre - bis zur nächsten Sanierung - wirtschaftlich betreiben zu können, ist es sinnvoll hohe Anforderungen an den Wärmeschutz zu erfüllen. Das zahlt sich auch heute schon aus, denn für einen erhöhten Wärmeschutz und energiesparende Heizungstechnik gibt es die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) als Kredit mit Tilgungszuschuss und vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) als direkten Zuschuss.

  • Werden einzelne Bauteile eines Wohnhauses saniert (z.B. nur das Dach, die Fenster oder die Heizungsanlage) können Investitonskosten bis zu 60.000,-€ je Wohneinheit und Kalenderjahr gefördert werden.

    Zuschuss (BEG-EM)
    Für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle kann bei der BAFA ein Zuschuss von 15-20% der förderfähigen Kosten bis 60.000,-€ beantragt werden.
    Zusätzlich ist die Förderung einer Baubegleitung mit 50 % der förderfähigen Kosten bis maximal 5.000,-€ bei Ein- und Zweifamilienhäusern möglich.
    Die Zuschüsse werden vor Beginn des Bauvorhabens online direkt bei der BAFA beantragt.

    Internetseite der BAFA: BEG - Sanierung Wohngebäude - Gebäudehülle

    Heizungsförderung (KfW 458)
    Eigentümer von selbstgenutzten Einfamilienhäusern können für den Kauf und Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizung einen Zuschuss von 30-70% auf förderfähige Kosten bis 30.000,-€ beantragen.

    Der Kredit wird vor Beginn des Bauvorhabens online direkt im Zuschussportal der KfW beantragt.

    Internetseite der KfW: Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude Zuschuss 458
  • Wird ein Wohnhaus im Ganzen energetisch saniert und damit die Anforderungen der KfW an ein Effizienzhaus eingehalten, können Investitonskosten bis zu 150.000,-€ je Wohneinheit gefördert werden.

    Kredit mit Tilgungszuschuss
    Für eine Sanierung zum Effizienzhaus kann ein zinsgünstiger Kredit beantragt werden. Die Einhaltung der Anforderungen muss mit einer Berechnung nachgewiesen werden.
    Zudem wird ein Zuschuss von 5 - 45% der förderfähigen Kosten als Tilgung auf den Kreditbetrag gutgeschrieben.

    Je besser der Wärmeschutz des Gebäudes wird, desto höher fällt der Tilgungszuschuss aus.
    Der Kredit wird vor Beginn des Bauvorhabens über ein Finanzinstitut Ihrer Wahl bei der KfW beantragt.

    Internetseite der KfW: BEG Wohngebäude Kredit 261

  • Für einen Neubau oder Erstkauf eines klimafreundlichen Wohnhauses können Investitonskosten bis zu 150.000,-€ je Wohneinheit mit einem zinsgünstigen Kredit gefördert werden.

    Kredit (KFN 297/298)
    Die Einhaltung der Anforderungen an ein Effizienzhaus 40 müssen mit einer Berechnung nachgewiesen werden.
    Der Kredit wird vor Beginn des Bauvorhabens über ein Finanzinstitut Ihrer Wahl bei der KfW beantragt.

    Internetseite der KfW: KFN Wohngebäude Kredit 297/298

    Passivhaus
    Ein Passivhaus ist im allgemeinen auch ein Effizienzhaus 40 und bekommt damit beste Konditionen.
    Zusätzlich kann am Gebäude Energie erzeugt, zum Beispiel mit einer Photovoltaikanlage und in einer Batterie gespeichert werden.
  • Vor Beginn einer Sanierungsmaßnahme sollte eine Energieberatung für Wohngebäude (EBW) mit Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) erfolgen.

    Energieberatung (EBW)
    Hierfür kann eine Bundesförderung als Zuschuss beantragt werden. Die Höhe des Zuschusses beträgt 50 % des förderfähigen Beratungshonorars, bis zu 650 Euro bei Ein- oder Zweifamilienhäusern sowie maximal 850 Euro bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten.
    Der Antrag auf Förderung wird vor Beginn des Vorhabens online bei der BAFA beantragt.
    Internetseite der BAFA: EBW Wohngebäude

    Individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP)
    Das Beratungsergebnis wird in einem individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) dargestellt. Hier werden Schritt für Schritt mögliche Sanierungsmaßnahmen oder eine umfassende Sanierung zu einem Effizienzhaus aufgezeigt.
    Mit einem iSFP verdoppelt sich die Summe der förderfähigen Sanierungskosten einer Einzelmaßnahme auf 60.000,- € je Wohneinheit und Jahr. Der Zuschuss steigt um einen Bonus von 5 %.
Für Ihr Bauvorhaben erstelle ich Ihnen die erforderlichen Berechnungen, Nachweise und Bestätigungen zum Antrag und nach Durchführung.
Zur Beantwortung von Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

energieeffizienzexperte

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